Aktualisiert:

Montag, 23. April 2012 

Schulregeln
Die Schulordnung der Waldschule Berumerfehn
 
Wir wollen in der Schule gut miteinander umgehen und uns wohl fühlen. Damit uns dies gelingt, ist es notwendig, dass jeder bestimmte Regeln einhält. Freundlichkeit, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksicht und Zuverlässigkeit sind Wer- te, die uns dabei besonders wichtig sind.
 
Unsere Schulregeln
 
Schul- und Unterrichtsbeginn:
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Die allgemeine Aufsicht beginnt ab 7.45 Uhr.
 
Verhalten im Schulgebäude:
Damit alle Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können, verhalte ich mich im Schulgebäude leise und renne nicht herum.
Das Mobiliar und die Unterrichtsmaterialien behandele ich mit Sorgfalt.
Ich gebe mir Mühe, möglichst nur in den Unterrichtspausen zur Toilette zu gehen.
Während des Unterrichts darf ich nicht essen - auch keinen Kaugummi.
In der Frühstückspause esse und trinke ich gemeinsam mit den anderen Kindern ein gesundes Frühstück. Süßigkeiten gehören nicht zum Frühstück.
Ich bin für Sauberkeit und Ordnung an meinem Arbeitsplatz und in meinem Klassenraum verantwortlich. Für beson- dere Aufgaben gibt es Klassendienste.
 
Verhalten in den Pausen:
In den Pausen gehe ich auf den Schulhof. Beim Spiel achte ich darauf, dass ich niemandem weh tue, störe oder beleidige, und dass ich nicht spucke und laut schreie.
Ich halte mich an die Regeln der Spielausleihe.
Das Klettern auf die Bäume ist verboten, sowie das Abbrechen von Pflanzen und Ästen. Das “Einseifen” mit Schnee sowie das Werfen von Schneebällen, Stöcken und Sand sind ebenfalls verboten.
Ich darf nur aus hygienischen Gründen die Toiletten betreten und achte dabei auf Sauberkeit. Abfälle werfe ich in die entsprechenden Mülleimer.
Nach der Pause stelle ich mich in die Reihe und gehe dann ohne Gedrängel langsam zurück ins Klassenzimmer.
Nur während der Regenpause darf ich mich leise in meinem Klassenzimmer aufhalten. Wegen der Verletzungsgefahr ist im gesamten Schulgebäude Toben, Rennen und lautes Schreien verboten. Auch das Fahren mit Inline-Skates oder Ähnlichem muss im gesamten Schulbereich unterbleiben.
 
Schulende:
Nach Schulschluss verlasse ich das Schulgelände. Wenn ich mit dem Bus fahren muss, halte ich mich an der Bushalte- stelle an die Regeln.
 
Besondere Regelungen:
Während der Schulzeit ist es grundsätzlich verboten, das Schulgelände zu verlassen (Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfällt für alle Schülerinnen und Schülern, die ohne Erlaubnis das Schulgelände verlassen).
Das Fahren mit dem Fahrrad ist nur mit verkehrssicherem Fahrrad und Fahrradhelm zulässig. Die Fahrräder müssen im Fahrradstand abgestellt werden. Das Fahren mit dem Fahrrad ist auf dem Schulgelände, auf dem Parkplatz und an der Bushaltestelle verboten.
Für mutwillige und grob fahrlässige Beschädigungen im Schulbereich durch Schülerinnen und Schülern haften die Er- ziehungsberechtigten. Türen und Wände dürfen nicht beschmiert werden.
MP3-Player, Nintendo, elektronische Spiele, spitze und gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule ge- bracht werden. (Handys dürfen nicht eingeschaltet werden.)
 
Erziehungsmittel bei Nichteinhaltung der Schulordnung
 
Auf die Einhaltung der Schulordnung wird an der Waldschule Berumerfehn besonders großen Wert gelegt. Bei Ver- stößen gegen diese Schulregeln greifen unterschiedliche Maßnahmen, die im Folgenden näher erläutert werden.
Grundsätzlich gilt, dass die jeweilige Lehrkraft oder pädagogische Mitarbeiter/in die Schwere des Konfliktes ein- schätzt. Sie wendet entsprechende Erziehungsmittel an und informiert ggf. die Eltern und/oder die Schulleitung.
 
Erziehungsmittel
Zu den allgemeinen Erziehungsmitteln der Waldschule Berumerfehn zählen:
  • Gespräch mit dem beteiligten Schüler/den beteiligten Schülern und ggf. mündliche bzw. schriftliche Reflektion
  • Initiierung einer angemessenen Entschuldigung (mündlich oder schriftlich, vor Zeugen oder vor der Klassenge- meinschaft)
  • Empathieförderung, z.B. ein Bild für den anderen gestalten, zusammen spielen, im Klassenraum zusammensitzen und arbeiten
  • Die Wiedergutmachung eines verursachten Schadens (Mitteilung an die Eltern)
  • Abschreiben der „Roten Karte“ („Zum Nachdenken“), mit Gegenzeichnung der Eltern
  • Abschreiben der Klassenregeln
  • „Pausensitzen“ mit ggf. Abschreiben der „Roten Karte“
  • Pausenverbot mit Erledigung besonderer Aufgaben (z.B. Müll aufsammeln, Schuhe richten, etc.)
  • Abschreiben von Abschreibtexten als zusätzliche Hausaufgabe (differenziert nach Klassenstufen; bezogen auf Regeleinhaltung und Verhalten in der Pause)
  • Bei Gefährdung anderer Schülerinnen und Schüler oder starker Beschädigung des Schuleigentums, werden die Eltern/Erziehungs- berechtigten informiert und der Schüler/die Schülerin wird abgeholt.
  • Belohnungssysteme (klassenspezifisch)
  • Wegnahme des Spielausweises
  • Ausschluss von schulinternen Aktivitäten (z.B. Kickertisch)
  • Ausschluss von besonderen Klassen- und/oder Schulveranstaltungen (in Absprache mit der Schulleitung, Mit- teilung an die Eltern)
  • „Stille 5 Minuten“: Auszeit im oder vor dem Klassenraum unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht
  • Verweisung in eine andere Lerngruppe
Allgemeine Inhalte zur Sozial- und Werteerziehung
  • Rituale in den Klassen
  • Klassenregeln
  • Klassensprecher/Klassenrat
  • Morgen- und Abschlusskreis
  • Bewegungspausen
  • Stilleübungen
  • „Training der Woche“
Rituale innerhalb der Klassengemeinschaft
Rituale rhythmisieren den Schulalltag, indem sie an markanten, schwierigen Punkten – wie den Anfängen oder den Endpunkten einer Stunde, des Schultages, der Woche – Akzente setzen, die durch ein wieder erkennbares Arrange- ment Besonderheit erlangen. Schulische Rituale prägen das Verhalten. Sie können vom Einzelnen, von der Klasse und/oder von der Lehrkraft initiiert werden, sich verfestigen und bei bestimmten Anlässen immer wieder genutzt wer- den. Wiederkehrende Abläufe geben dem Einzelnen wie der Gruppe mehr Handlungssicherheit. Rituale entlasten den Schulalltag. Die Arbeits- und Rollenaufteilung ist geklärt, bewährte Kooperationsformen greifen. Rituale dienen der Klärung und Lösungsfindung von Konflikten.
 
An der Waldschule Berumerfehn werden von den Lehrkräften Rituale eingeführt und im Schulalltag konsequent ange- wendet. Teilweise sind die Rituale klassenspezifisch.
 
Folgende Rituale werden an unserer Schule angewendet:
  • Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale (z.B. Lieder, Sprechverse)
  • Erzählkreise (beispielsweise zum Wochenbeginn oder Wochenabschluss, vor/nach den Ferien, nach Ausflügen, etc.)
  • Geburtstagsfeier (z.B. Anzünden einer Kerze, Singen eines Liedes, Malen von Bildern, Verteilen von Hausauf- gabengutscheinen)
  • Klassendienste/Ämter
  • Regelmäßige Wiederholung von Klassenregeln
  • Klassenspezifische Belohnungssysteme
  • Frühstück mit Vorlesezeit
  • Lesemütter (Bücherei)
  • Tagesplan (Übersicht des Unterrichtstages)
  • Benutzung des Kickertischs (einmal wöchentlich)
  • Spielausleihe (Spielausweis)
  • Fachspezifische Rituale (Mathematik: Kopfrechnen, o.ä.)
 
Training der Woche
Die Aktion „Training der Woche“ ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Sozial- und Werteerziehung. Es soll dazu dienen, ausgewählte Regeln unserer Schule intensiv zu üben. Die Lehrkräfte stellen Regeln auf, die sie für besonders wichtig erachten, wie z.B.:
  • Ich begrüße zu Beginn eines Tages alle Mitschüler und Lehrer.
  • Ich gehe höflich mit meinen Mitschülern um und halte die „Stopp-Regel“ ein.
  • Ich trage im Schulgebäude meine Hausschuhe und stelle sie ordentlich im Regal ab.
  • Ich gehe im Schulgebäude langsam und verhalte mich leise.
  • Ich halte meinen Arbeitsplatz und den Klassenraum sauber und ordentlich.
Jeweils eine Regel ist für alle Personen an der Schule für eine Woche verbindlich. Während dieser Zeit wird verstärkt auf deren Einhaltung geachtet. Die Regeln werden wöchentlich erweitert, besprochen und durchgeführt. Sie können sich je nach Notwendigkeit, die sich aus dem Schulalltag ergibt, wiederholen.